Ausschließlichkeit
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Entgegenstehende Bedingungen akzeptieren wir nicht. Spätestens durch die Annahme der durch uns gelieferten Waren erklärt der Käufer sein Einverständnis zu unseren Bedingungen.
Zahlungsbedingungen
Unsere Zahlungsbedingungen lauten:
- 2 % Skonto bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen,
- 3 % Skonto bei Banklastschriftverfahren,
- netto bei Zahlung innerhalb 30 Tagen nach Lieferung
Die Gewährung von Skonto setzt voraus, dass alle fälligen Rechnungen bezahlt sind. Ausstellungsgegenstände und Paletten sind zahlbar ohne jeden Abzug.
Für unvollständige Verpackungseinheiten (z. B. angebrochene Paletten) berechnen wir einen Kommissionszuschlag, der fester Bestandteil des Konditionssystems ist.
Alle anderslautenden Bedingungen bedürfen der gesonder-ten Vereinbarung.
Eigentumsvorbehalt
Unsere Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum.
In Fällen von Zahlungsverzug, im Fall einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers oder bei Eröffnung gerichtlicher oder außergerichtlicher Insolvenzverfahren sind wir berechtigt, ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Rückgabe unserer Produkte zu verlangen. Dabei gilt als vereinbart, dass die Kosten des Rücktransportes vom Käufer zu tragen sind. Es ist nicht gestattet, die vom Eigentumsvorbehalt noch betroffenen Waren an Dritte zu verpfänden oder als Sicherheit zu übereignen.
Solange der Käufer nicht in Zahlungsverzug ist, ist er berechtigt, die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu verarbeiten oder weiter zu veräußern. Werden unsere Produkte zu neuen beweglichen Sachen verarbeitet oder mit - uns nicht gehörenden - beweglichen Sachen vermischt oder verbunden, so geschieht dies in unserem Auftrag, der uns im übrigen nicht verpflichtet. Diese Sachen treten somit in unser Eigentum bzw. Miteigentum und werden vom Käufer für uns verwahrt.
Bei Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung - auch im Falle des Einbaus in Immobilien - entstehende Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt an uns in Höhe desjenigen Betrages, mit dem die Vorbehaltsware dem Käufer in Rechnung gestellt oder in Sammelrechnungen kalkuliert war, mit Rang vor dem Rest, ab.
Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und die abgetretene Forderung einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Namen der Drittschuldner sowie die oben bezeichneten Beträge anzugeben.
Falls der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, Teile der Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben.
Erfüllungsort und Versand
Erfüllungsort ist Bremen
Ab 3 t erfolgt frachtfreie Anlieferung zum Sitz des Kunden oder dessen Niederlassung. § 447 BGB bleibt unberührt. Selbstabholer ab Werk erhalten ab 3 t eine Vergütung von 0,04 EUR/t/km. Bei Selbstabholung unter 3 t erfolgt keine Vergütung.
Kosten für gewünschte Transportversicherungen trägt immer der Käufer. Transportschäden sind stets sofort beim entsprechenden Transportunternehmen schriftlich anzuzeigen.
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Sachmangelhaftung
a) Unsere Haftung erstreckt sich darauf, dass unsere Steingut-Wandfliesen 1. Wahl den Bedingungen der DIN EN 159 und unsere Steinzeug-Bodenfliesen 1. Wahl der DIN EN 176 entsprechen. Auf Grund der Spezifik der keramischen Herstellung übernehmen wir jedoch keine Gewähr dafür, dass Lieferungen mit vorgelegten Handmustern genau übereinstimmen.
Bei Mindersorten sind die Bedingungen der DIN EN 159 bzw. der EN 176 nicht vereinbart.
b) Quadratmeterangaben in unseren Verkaufsunterlagen beziehen sich wie üblich auf die Belagsfläche einschließlich Fugenanteil.
c) Offensichtliche Mängel wie zum Beispiel Bruch, Dekorfehler, Fehl- oder Falschlieferungen sind zur Einhaltung von Sachmängelansprüchen oder Rückgriffansprüchen gemäß § 478 BGB unverzüglich - spätestens jedoch innerhalb einer Woche und in jedem Fall vor Verarbeitung der Fliesen - schriftlich anzuzeigen.
d) Paletten müssen innerhalb einer Frist von einer Woche stichprobenmäßig geprüft werden.
e) Eine Beanstandung kann sich nur auf Wertminderung oder Ersatz der mangelhaften Fliesen erstrecken. Treten nicht offensichtliche Mängel nach Verlegen der Fliesen hervor, so ersetzen wir - auch im Fall des § 478 BGB - neben der Lieferung neuer Fliesen die angemessenen Kosten für die erforderliche Entfernung der mangelhaften Fliesen sowie die angemessenen Kosten der notwendigen Neuverlegung bis zu einer Höhe von insgesamt 150.000,-- EUR je Schadensfall. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht unsererseits auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
f) Ansprüche des Käufers aus Sachmangelhaftung verjähren bei 1. Wahl in zwei Jahren, bei Mindersorten in einem Jahr.
g) Im Hinblick auf § 478 BGB verpflichtet sich der Käufer, beim Weiterverkauf jeweils die kürzestmögliche Verjährungsfrist zu vereinbaren und die Verpflichtung an seine Käufer weiterzugeben, soweit sie nicht Verbraucher sind.
Veränderungen unserer Produkte
Nachträgliche Oberflächenveränderungen, insbesondere durch das Aufbringen von Dekoren, bedürfen unserer vorherigen Zustimmung. Eine Gewährleistung im Sinne der Ziffer 5 wird nicht übernommen. Zuwiderhandlungen gelten als Verstoß gegen § 16 UWG und werden strafrechtlich verfolgt.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist - soweit zulässig - Bremen.
Vertragsänderungen
Änderungen und Ergänzungen der geschlossenen Verträge sowie die Abänderung dieser Klausel sind nur gültig, soweit wir sie schriftlich oder per Fax bestätigen.
Bei Teilunwirksamkeit oder Lückenhaftigkeit dieser AGB oder der Verträge sind wir berechtigt, gemäß § 315 BGB den Vertragsinhalt zu bestimmen, wenn hierüber unter Berücksichtigung dessen, was dem Gewollten am nächsten kommt, keine Einigung erzielt werden kann.
Datenschutz
Wir weisen darauf hin, dass personenbezogene Daten unserer Vertragspartner bei uns im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert, übermittelt und, soweit erforderlich, bearbeitet werden.
Im Rahmen der Vorschriften der Verpackungsordnung sind wir Vertragspartner der INTERSEROH AG, Köln, unter der Vertragsnummer 25755/5833.
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